Sie benötigen mehr Platz in Ihrem Kleiderschrank oder Ihrem Heim? Wir geben Ihren Stücken ein neues Zuhause!
Jeden Montag und Dienstag gibt es von 09.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr die Möglichkeit, Waren vorbeizubringen. Da wir möglichst viele Kunden zufriedenstellen möchten, können wir pro Person nur rund 10 - 15 Stück pro Annahmetag annehmen. Alle 3 Wochen kann pro Person Kleidung gebracht werden.
Bei uns wird alles ausschließlich auf Kommission genommen.
Unsere Bekleidung (Damen-,Herren-,Kinderbekleidung bis Gr. 140) übernehmen wir saisonal:
Wir übernehmen bevorzugt Marken, wie beispielsweise Jones, Betty Barclay, Zara, Gerry Weber, Bonita, Desigual, Esprit, S'Oliver, Cos, Mac, Diesel, Comma, Tommy Hilfiger, Schneiders, Mango, Benetton, Marc Cain, Steilmann, Fossil, Street One, Nike, Adidas, Jack&Jones, Max Mara, Michael Kors, Mandarina Duck, Taifun, Moncler, Sportalm, Missoni, Thom, Frieda&Freddies, Basler, etc.
Wir nehmen keine Bekleidung von Diskontern und Billigketten wie Kik, Takko, Hofer, Lidl, Deichmann, etc.
Des Weiteren nehmen wir keine: Anzüge, Sakkos, Brautkleider, Ballkleider, Pelzjacken, Wollstoffmäntel, Kunstlederkleidung, Kostüme, Motorradbekleidung, Businesskleidung, High Heels, ältere Lederjacken, Vintage Mode.
In Ausnahmefällen (vom Produkt abhängig) nehmen wir Bekleidung der folgenden Firmen: H&M (keine Basics), Tally Weijl, Pimkie, C&A, Orsay, Tchibo, New Yorker, etc.
Die Waren dürfen nicht beschädigt, müssen zudem gesäubert, vollständig und funktionsfähig sein. Bekleidung sollte auch gebügelt sein. Schuhe bitte nur zu uns bringen, wenn diese nahezu neuwertig sind.
Ergänzend zu Kleidung übernehmen wir außerdem diverse Hausratssachen, wie Tischwäsche, Geschirr, Bilder, Dekorationsartikel, Vorhänge, hochwertigen Schmuck, Handtaschen, Spielsachen, Kinderbücher, Kleinmöbel, etc.
Verkaufte Ware wird nach Ablauf von 6 Wochen nach der Abgabe im Geschäft ausbezahlt. Die Auszahlungstage sind Mittwoch - von 09.30 bis 17.00 Uhr - sowie Freitag - von 09.30 bis 12.30 Uhr.
Sollte Ihre Ware im letzten Monat der Saison nicht verkauft sein, kommt sie in den Abverkauf. Reduzierung um bis zu 50%. (Winter-Sale: im Jänner&Februar; Sommer-Sale: im Juli&August)
Nicht - verkaufte Ware bitten wir Sie, nach Ende der Saison abzuholen.
Für Winterware gilt: Abholung im April
Für Sommerware gilt: Abholung im Oktober
Sollte die Ware nicht in den genannten Monaten abgeholt werden, kommt sie karitative Zwecken zugute.
Sollten Sie ihre Waren vor Beendigung der Kommissionszeit wieder retour haben wollen, ist dies möglich. Hier werden 10% vom Schätzpreis ( Wert auf den Übernahmescheinen ) für die Bearbeitung verrechnet.
Die AGBs finden Sie bei uns im Shop sowie weiter unten auf dieser Seite.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Waren!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1. ,,Sylvi’s Tauschecke“ übernimmt sämtliche Waren nur zum kommissionsweisen Verkauf, im eigenen Namen und auf Rechnung des Kunden.
§ 2. Der Verkäufer erklärt verbindlich und haftet dafür, der Eigentümer der übergebenen Waren zu sein.
§ 3. ,,Sylvi’s Tauschecke“ übernimmt sämtliche Waren ausschließlich nur in gereinigtem und gepflegtem Zustand. Für die optisch wirkungsvolle Präsentation, sowie für verkaufswirksame Maßnahmen, wird gesorgt.
§ 4. Der bei der Übernahme der Ware festgelegte Basispreis wird nach erfolgtem Verkauf an den Kunden ausbezahlt. Eine Auszahlung ist ab Übernahmedatum frühestens nach 6 Wochen möglich.
,,Sylvi’s Tauschecke“ behält sich vor (da die Ware bei der Übernahme nur einer kurzen Sichtprüfung unterzogen wird), in Einzelfällen (um den Verkauf zu beschleunigen „Abverkauf“ im Juli und Jänner, oder aufgrund geringfügiger Mängel) den Basispreis um bis zu 50% zu reduzieren. Die Festlegung des tatsächlichen Verkaufspreises erfolgt ausschließlich durch ,,Sylvi’s Tauschecke“.
§ 5. Sollte der Verkauf der übergebenen Ware trotz aller Bemühungen nicht innerhalb einer Saison erfolgen, muss der Kunde unaufgefordert, die Ware wieder abzuholen. Die Saisonen sind wie folgt definiert: Frühlingsware und Sommerware müssen im Monat Oktober abgeholt werden, Herbstware und Winterware müssen im April abgeholt werden. Sollte die Abholung nicht in den genannten Monaten erfolgen, wird ,,Sylvi’s Tauschecke“ das Recht eingeräumt diese für karikative Zwecke zu verwenden.
§ 6. Die Auszahlung des Basispreises, sowie die Rückgabe der Ware erfolgt ausschließlich gegen Vorlage des bei der Übergabe der Ware ausgehändigten Übernahmescheines.
§ 7. Die zum kommissionsweisen Verkauf übernommene Ware kann – ohne Angaben von Gründen – vom Kunden jederzeit wieder zurückgefordert werden. In einem solchen Fall, behält sich jedoch ,,Sylvi’s Tauschecke“ vor, 10% des Basispreises als Aufwandersatz zu fordern ( § 396 UGB).
§ 8. Der Käufer einer Ware wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eventuell vorhandene Mängel in der Preisgestaltung berücksichtigt wurden und ihm bei offenkundigen Mängeln keine Ansprüche aus der Gewährleistung zustehen ( § 928 ABGB).
§ 9. Da es sich um Kommissionsware handelt, ist für den Käufer kein Umtausch möglich.
§ 10. Pro Einkauf kann nur ein voller Sammelpass eingelöst werden. Es ist keine Barablösung möglich.
§ 11. Die AGB treten in dieser Form mit 1. August 2022 in Kraft.